Dauerbrandöfen
Dauerbrandöfen werden genau wie klassische Kaminöfen nach der Norm EN 13240 (Raumheizer für feste Brennstoffe) geprüft. Gegenüber Kaminöfen dieser Norm müssen Geräte mit Dauerbrandeignung nur höhere Anforderungen bezüglich des Gluthaltens erfüllen.
Die Dauerbrandfähigkeit ist u.a. die Fähigkeit bei Kleinstellung (Schwachlast) des Gerätes und gleichzeitiger Verfeuerung des Brennstoffes Kohle, ohne weitere Brennstoffaufgabe und ohne Eingriff in den Verbrennungsablauf, so weiter zu brennen, dass das Glutbett auch nach 12 Stunden wiederentfacht werden kann.
Ofenkatalog 2011/2012
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